AGB
Hubmer³ – Visualisierungen
Inhaber; Ing. Philipp Hubmer BSc, St. Georgengasse 7, 8010 Graz 069917074417
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auftragsannahme)
1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Anwendbarkeit meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an. Abweichende Vereinbarungen davon können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor. Auf Verträge, Aufträge und Geschäfte aller Art, finden ausschließlich die hier formulierten AGB Anwendung. Herr Ing. Philipp Hubmer BSc, ist Einzelunternehmer, wird infolge mit dem Synonym „Hubmer³ – Visualisierungen“ bezeichnet.
2 Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Darstellungen (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so jene Rechte, die in Ihrem Umfang den offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrag) entsprechen. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Hersteller-bezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) idF. BGBI 108/1957 deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht, wenn die Änderungen nach dem, HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN bekannten Vertragszweck erforderlich sind. Bei Nichtanbringung des Copyrightvermerk (Schaubild oder Email) wird eine verschuldensabhängige Pönale in Höhe von 100% des Rechnungsbetrags fällig.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.
2.7 HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN darf zu eigenen Werbezwecken die erstellten Werke uneingeschränkt nutzen. Darf eine Publikation aus irgendwelchen Gründen, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, nicht erfolgen, so ist dafür von Seiten des Auftraggebers im Vorfeld zu benennen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten publiziert werden dürfen. Diese Regelungen müssen schriftlich definiert werden und werden mit Auftragserteilung gültig.
3 Eigentum an den 3D Daten bzw. am Filmmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht an den 3D Daten steht HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten,Kopien etc.).
3.3 HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN wird die 3D Daten bzw. Fotoaufnahmen ohne Rechtspflicht 180 Tage ab Rechnungseingang zu archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4 Ansprüche Dritter
4.1 Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN diesbezüglich vollkommen ohne Einschränkung Schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5 Verlust und Beschädigung
5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten 3D Modellen bzw. haftet HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Digitalwerkstätten/ Plotindustrie etc.) haftet HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf ein Auswahlverschulden bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung des 3D Modells bzw. der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (3D-Modelle, Assistenten, Freelancer und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
5.2 Punkt 5.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände (ab einem Wert von Euro 300.- Euro Netto) sind vom Vertragspartner zu versichern.
6 Leistung und Gewährleistung
6.1 HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Freelancer etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen – technischen (Visualisierungssoftware) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN liegen, wie rechtzeitige Bereitstellung von termingerechten Daten, Produkten und Requisiten, Wetterlage bei Außenaufnahmen, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5 Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
6.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1 gilt entsprechend.
6.7 Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 5.1 entsprechend.
6.8 Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material Urheber- und / oder Leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
7 Werklohn
7.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN ein Werklohn (Honorar) nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
7.2 Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
7.3 Alle durch Zusatzaufträge und nachträglich gewünschten Änderungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind von einem allfälligen Kostenvoranschlag nicht umfasst.
7.4 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
7.5 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
8 Lizenzhonorare
8.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
8.2 Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch. HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN ist ausdrücklich dazu berechtigt, das Logo und die Namensnennung des Auftraggebers zu eigenen Werbezwecken unter der Rubrik „Referenzen“ zu veröffentlichen.
9 Zahlungen
9.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten (ab Euro 2000.00,- Netto). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung von HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
9.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
9.3 Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen lt. § 456 UGB für Unternehmergeschäfte und ABGB § 1000 Abs. 1 für Verbrauchergeschäfte, ab dem Fälligkeitstag als vereinbart, jedoch min. €50,- zusätzlich zu jedem Mahnschreiben. HUBMER³ – VISUALISIERUNGEN stellt ausschließlich eine (1STK) Mahnung.
9.4 Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
9.5 Soweit gelieferte Bilder oder Animationen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist Graz. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt die Zuständigkeit des in Graz sachlich zuständigen Gerichts, erster Bezirk als vereinbart.
10.2 Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, sind diese durch eine jeweils dem Sinn entsprechende Bestimmung zu ersetzen; ebenfalls bleiben davon nicht berührte Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht.
Erklärung zur Informationspflicht
(Datenschutzerklärung)
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